Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsschluß

Für alle Mietverträge über bewegliche Sachen gelten die folgenden „Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der Messebau Beyer GmbH & Co. KG wirksam.

2.

Bestellungen von Mietgut bedürfen der Schriftform. Die Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG bestätigt alle termingerecht eingegangenen Bestellungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Hat der Mieter bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG keine schriftliche Bestätigung erhalten, so hat er dies unverzüglich der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG mitzuteilen.

II. Art und Weise der Gebrauchsüberlassung

1.

Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist.

2.

Das Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Mietort zur Verfügung gestellt.

3.

Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montage-

unterlagen bleiben mit allen Rechten im Eigentum der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG und zwar auch dann, wenn sie dem Mieter übergeben worden sind.

4.

Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen.

5.

Mit deren Empfang bestätigt der Mieter den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüg-

lich gegenüber der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG die schriftliche Mängelrüge.

6.

Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt,

so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben.

7.

Liefertermine und Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG.

III. Gewährleistung

Hat der Mieter die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht der Firma Beyer Messebau auf Nachbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. Der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG steht die Lieferung von Ersatz jederzeit frei.

IV. Preise

Die in den Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für die Dauer der Veranstaltung.

V. Verspätete Bestellungen

In diesen Fällen wird dem Mieter für die durch die verspätete Bestellung entstandenen Mehrkosten ein Aufschlag von 20 % auf die Miete gesondert in Rechnung gestellt.

VI. Zahlungsbedingungen

1.

Bei Auftragserteilung werden 50 % der voraussichtlichen Auftragssumme zur Zahlung fällig, zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungs-erstellung. Die restlichen 50 % bei Übergabe des Standes bzw. mit der Endabrechnung, zahlbar innerhalb 5 Tagen.

2.

Bei Nichtabnahme von mangelfreiem Mietgut bleibt der Mieter zur Zahlung verpflichtet.

3.

Ist eine anderweitige Vermietung des nicht abgenommenen Mietgutes noch möglich, so hat der Mieter für die bis dahin entstandenen Kosten 25 % des in Rechnung gestellten Betrages zu zahlen.

4.

Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen

1 % über den jeweiligen Diskontsatz des Deutschen Zentralbankinstituts, mindestens aber 5 % berechnet, ohne dass es einer Inverzugssetzung bedarf.

VII. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

VIII. Haftung des Mieters

1.

Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste der ihm überlassenen Sachen beginnt mit der Übergabe und endet bei der Rückgabe des Mietgutes.

2.

Die Haftung erstreckt sich auf Erfüllungsgehilfen des Mieters sowie auf sonstige Dritte. Dies gilt nicht, wenn ein Verschulden auf Seiten der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG und ihrer Erfüllungshilfen liegt. Die Firma Beyer Messebau haftet hierbei nicht für leichte Fahrlässigkeit.

3.

Beschädigtes sowie zerstörtes oder verlorengegangenes Mietgut wird von der Firma BEYER MESSEBAU auf Kosten des Mieters zum Selbstkostenpreis repariert bzw. wiederbeschafft.

4.

Beschädigungen sind der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen.

5.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Das Mietgut darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG , Veränderungen an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen.

IX. Haftung der Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG

1.

Die Firma MESSEBAU BEYER GmbH & Co. KG haftet nicht für Personen oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, sie oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

2.

Kommt die Firma mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet sie nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

X. Schlußbestimmungen

1.

Die Wirksamkeit der “Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen” bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Klauseln unberührt.

2.

Allein verbindlich ist die deutsche Fassung.

3.

Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.

4.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gotha